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Heizungstausch-/einbau bis zu 50% staatlich gefördert!

1. Januar 2021 - Förder-Update! Grundsätzlich gilt: Neuer Name, gleiche hohe Förderung für Holz- und Pelletfeuerungen.

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (kurz BEG Einzelmaßnahmen) werden die entsprechenden Teile aus dem Marktanreizprogramm (MAP), dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und dem Heizungsoptimierungsprogramm (HZO) im Gebäudebereich zu einem Förderangebot vereint.

Staatliche Förderungen so hoch wie nie!

Für bisherige Öl-Heizer sind die Förderungen besonders attraktiv. Für den Austausch des alten Ölkessels gegen einen umweltfreundlichen Pelletkessel gibt es vom Bund eine Bezuschussung von bis zu 50% der Brutto-Investitionssumme.

Wer sich jetzt für eine moderne Holzheizung oder Wärmepumpenanlage entscheidet, erhält vom Staat einen Zuschuss von 35% der Bruttoinvestitionskosten. Auch Solar wird gefördert - egal ob in Kombination oder einzeln - im Bestand bei mind. 9 m² / im Neubau bei mind. 20 m² werden 30% gefördert.

Welche Kosten werden gefördert?

Der Fördersatz wird auf die gesamten förderfähigen Kosten bezogen (bei Privatpersonen die Bruttokosten einschließlich MwSt.). Folgende entstandene Kosten können angesetzt werden:

  • Anschaffungskosten für die neue Heizung
  • Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung

Folgende notwendige Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung:

  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. ggf. Tanks
  • Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, Hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.)
  • notwendige Wanddurchbrüche
  • Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen
  • Schornsteinsanierung
  • Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern
  • Kosten für die Errichtung eines Staubabscheiders oder einer Einrichtung zur Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen
  • Ausgaben für die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus der geförderten Anlage

Die maximal förderfähigen Kosten sind auf 60.000 Euro (bisher 50.000 Euro) pro Wohneinheit begrenzt bzw. 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden (max. 15 Millionen Euro).

WICHTIG!!! Eine Förderung des Einbaus von Holzzentralheizungen in neu errichteten Gebäuden ist nicht mehr im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen möglich, sondern nur noch, wenn der Neubau mindestens das Niveau eines Effizienzhauses 55 erreicht. Dann kann man für den Neubau einen Förderkredit bei der KfW beantragen.

Wie bekomme ich die Förderung?

Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) online gestellt werden. Direkt nach der Eingangsbestätigung können Sie mit der Maßnahme beginnen.

Weitere Informationen können Sie auf der Seite des BAFA erhalten!