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Klimapaket der Bundesregierung - das müssen Hausbesitzer wissen

14 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland (120 Millionen Tonnen) gehen laut Bundesregierung auf das Konto des Gebäudesektors. Künftig sollen Bauen und Wohnen in Deutschland klimafreundlicher werden - mit einem Maßnahmenmix aus besserer Förderung, einem Steuerbonus für Sanierungen und dem Verbot von neuen Ölheizungen ab 2026. Ein Überblick für Hausbesitzer.

Klimafreundliches Bauen und Wohnen - die Bundesregierung plant dafür eine bessere Förderung und ordnungsrechtliche Maßnahmen. Das Bundeskabinett hat am 9.10.2019 den Entwurf des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Das Bundeskabinett beschloss außerdem das Klimaschutzprogramm 2030. Das Programm enthält zahlreiche umfassende Maßnahmen, die noch in diesem Jahr per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht werden sollen. Vereinbart wurde zugleich, die Klimaschutzwirkung des Programms von zwei unabhängigen Gutachtern bewerten zu lassen. Die Ergebnisse der Gutachten werden anschließend veröffentlicht. Das sind die wichtigsten Punkte für Hausbesitzer:

1. Bessere Förderung für die Sanierung

Sanierungsmaßnahmen wie eine neue Heizung, der Einbau neuer Fenster, die Dachdämmung und Fassadendämmung sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Dabei profitieren Hausbesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen von einem Steuerabzug. Wer seine Fenster erneuert, kann seine Steuerschuld – verteilt über 3 Jahre – um 20 Prozent der Kosten mindern. Alternativ steht die Förderung der KfW zur Verfügung. Es ist geplant, die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme um 10 Prozent zu erhöhen.

2. Klimafreundliche Heizung

Für Hausbesitzer soll es sich lohnen, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf Heizungen mit erneuerbaren Energien umzusteigen. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, ist eine "Austauschprämie" mit einer 40-prozentigen Förderung geplant. Damit sich insgesamt mehr Haushalte eine neue Heizung leisten können, ist eine Förderung für Contracting- und Leasing-Angebote geplant. Im Neubau und Bestand ist eine Hybridheizung auch künftig möglich. Ziel des neuen Förderkonzepts im Bereich Heizung ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig Erneuerbare Energien einbinden, zu geben.

3. Verbot von Ölheizungen ab 2026

Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein. Hybridheizungen mit Öl sind im Altbau und auch Neubau weiterhin möglich.

4. Weitere Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Der derzeit noch bestehende Deckel von 52 Gigawatt für die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen soll aufgehoben werden.

5. Verpflichtende Energieberatung zu bestimmten Anlässen

Die Energieberatung für Wohngebäude soll verbessert werden. Zu bestimmten Anlässen (z.B. Eigentümerwechsel) werden Beratungen obligatorisch. Die Kosten werden über die bestehenden Förderprogramme gedeckt.

Quelle Text/Bild: www.energie-fachberater.de