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Gaspreisbremse, Strompreisbremse - so werden die Haushalte 2023 bei den Energiepreisen entlastet

Die Energiekosten auf Allzeithoch - viele Haushalte ächzen unter der Belastung! Die Bundesregierung hat jetzt ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht mit Unterstützung für private Haushalte. Diese zielt aktuell vor allem auf Haushalte mit Gasheizung und Fernwärme sowie Stromkunden. Eine Lösung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung und Flüssiggas gibt es inzwischen aber auch. Alles zu Einmalzahlung, Gaspreisbremse und Strompreisbremse.

Update 16.12.2022: Der Bundesrat hat das Gesetz am 16.12.2022 final beschlossen, damit kann es wie geplant in Kraft treten. Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023.

Update 15.12.2022: Der Bundestag hat die Gas- und Strompreisbremse am 15.12.2022 beschlossen. Der Bundesrat muss am 16.12.2022 noch zustimmen.

Update 22.11.2022: Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf für das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) vorgelegt, mit dem die sogenannte Gaspreisbremse geregelt werden soll. Darin enthalten ist eine weitere Entlastung für Haushalte im Januar und Februar. Die Gaspreisbremse soll zwar erst ab März 2023 gelten, dann aber auch rückwirkend ab Januar 2023 die Haushalte entlasten.

Doch beschlossene Sache ist das noch nicht: Zunächst geht der Entwurf in die Ressortabstimmung. Am Mittwoch, 23.11.2022, soll das Kabinett zustimmen, danach muss der Bundestag über die Regelung beraten.

Schnelle Hilfe für Gaskunden: Einmalzahlung im Dezember

Bevor die Gaspreisbremse greift, sollten Gaskunden schon im Dezember durch eine Einmalzahlung entlastet werden:

  • Haushalte, die einen direkten Vertrag mit ihrem Gasversorger haben, müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen. Genauer gesagt wird ein Zwölftel des Jahresverbrauchs erstattet, den der Versorger im September 2022 für den Haushalt prognostiziert hatte. Multipliziert mit dem aktuellen Dezember-Gaspreis ergibt das die Höhe der Erstattung.
  • Mieter:innen werden dagegen erst mit der nächsten Betriebskostenabrechnung entlastet, wenn der Abschlag bisher noch nicht erhöht wurde.
  • Wurde die Betriebskostenvorauszahlung wegen steigender Preise bereits angepasst, muss der Erhöhungsbeitrag im Dezember nicht bezahlt werden.
  • Bei Gaszentralheizung und neuem Mietvertrag (max. 9 Monate) muss ein Viertel des Dezember-Betrages nicht bezahlt werden.

Gaspreisbremse ab März 2023

Für Februar/März 2023 ist dann die tatsächliche Gaspreisbremse angekündigt. Haushalte mit Gasheizung erhalten für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen vergünstigten Gaspreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde. Für den Rest des Gasverbrauchs gilt der aktuelle Preis des Versorgers. Referenz für das Grundkontingent ist eine vom Gasversorger erstellte Jahresverbrauchsprognose.

--> Wie funktioniert die Gaspreisbremse? Haushalte zahlen zunächst den im Gasvertrag vereinbarten Preis. Die Differenz zum subventionierten Preis bekommen sie dann als Prämie ausgezahlt. --> Wichtiger Sparanreiz: Da sich das subventionierte Grundkontingent am Vorjahresverbrauch bemisst, machen sich aktuelle Einsparungen bei der Prämie deutlich bemerkbar! So soll es sich trotz Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden lohnen, Energie einzusparen. Wer noch einen günstigen Gasvertrag hat und weniger als zwölf Cent pro Kilowattstunde bezahlt, für den ändert sich nichts. An Mieter:innen soll die Preisbremse direkt weitergegeben und die Abschlagszahlen entsprechend reduziert werden.

--> Wichtig zu wissen: Haushalte müssen selbst nichts tun, um von der Entlastung zu profitieren. Es müssen keine Erstattungsanträge oder Ähnliches gestellt werden. Die Entlastung erfolgt automatisch über die Versorger durch niedrigere Abschläge bzw. niedrigere Endabrechnungen auf Basis des bestehenden Vertrags.

Strompreisbremse ab Januar 2023

Ab Januar 2023 sollen Haushalte dank Strompreisbremse 80 Prozent ihres Stromverbrauchs subventioniert bekommen. Der Preis soll auf 40 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden, aktuell liegt er je nach Versorger und Tarif zwischen 38 und 58 Cent (Stand 3.11.2022). Die Strompreisbremse funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie die Gaspreisbremse: Das Grundkontingent bezieht sich auf die Jahresverbrauchsprognose des Haushalts. Die Differenz zum subventionierten Betrag wird als Prämie ausgezahlt. Sparsamkeit wird also auch hier belohnt.

Quelle: Energie-Fachberater.de