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Baden-Württemberg fördert Solarstromspeicher ab April 2021

Zuschuss für Batteriespeicher / 500 Euro Bonus für Ladepunkte

Baden-Württemberg fördert ab dem 1. April 2021 wieder Solarstromspeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden. In den Jahren 2021 und 2022 stehen für die Förderung zehn Millionen Euro zur Verfügung, das Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" wird erneut aufgelegt. Die Zuschüsse können bei der L-Bank beantragt werden.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat das erfolgreiche Förderprogramm "Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher" neu aufgelegt. Gefördert werden Solarstromspeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden. Die Förderung für Batteriespeicher kann ab dem 1. April 2021 bei der Landeskreditbank (L-Bank) beantragt werden.

Diese Zuschüsse gibt es in Baden-Württemberg für Solarstromspeicher

Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe der Förderung hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird:

  • Wird ein Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) eingebaut, beträgt der Zuschuss 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität.
  • Liegt die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Photovoltaik-Anlage über 30 Kilowattpeak (kWp), erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.

Zusätzlicher Bonus für Ladepunkte und große Photovoltaik-Anlagen

Zusätzlich zum Zuschuss für den Solarstromspeicher sind weitere Bonus-Zahlungen möglich:

  • Wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird, wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt.
  • Zudem werden Fördervorhaben mit einer Photovoltaik-Anlage, deren installierte Leistung über 100 kWp beträgt, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2.500 Euro unterstützt.

Die Förderung kann darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme, zum Beispiel auf Bundesebene, kombiniert werden, zum Beispiel mit der Förderung der KfW für Ladestationen.

Voraussetzungen für den Zuschuss in Baden-Württemberg

Bedingung für die Förderung, dass Photovoltaik-Anlage und Batteriespeicher mindestens fünf Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Die Photovoltaik-Anlage und der Solarstromspeicher dürfen nicht vor dem 01.01.2021 bestellt worden sein und die PV-Anlage nicht bereits an das Stromverteilnetz angeschlossen sein.

Schnelle Umsetzung durch "vorzeitigen Maßnahmenbeginn“

Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können und einen baldmöglichsten Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu ermöglichen, sieht das Programm einen "vorzeitigen Maßnahmenbeginn" vor. Direkt nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der Photovoltaik-Anlage und des Speichers kann erfolgen. Auch Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 begonnen werden, können gefördert werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 1. Juli 2021 gestellt wird.

Alle Informationen und Details zu Förderung finden Eigentümer:innen hier bei der L-Bank.

Quelle Text/Bild: Energie-Fachberater.de