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Förderung für die Optimierung der Heizung - Zuschuss vom BAFA

Neue Heizungspumpe, hydraulischer Abgleich sind förderfähig

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert auch die Optimierung der Heizung. Für eine neue Heizungspumpe, Warmwasser-Zirkulationspumpe, voreingestellte Thermostatventile und einen hydraulischen Abgleich gibt es maximal 20 Prozent Zuschuss. Förderfähig sind in diesem Zusammenhang auch Pufferspeicher sowie neue Mess- und Regeltechnik. Alle Infos und Details zur Förderung für die Heizungsoptimierung.

Es muss nicht immer eine neue Heizung sein! Wenn der Heizkessel noch nicht das Alter für eine Erneuerung hat, lässt sich auch durch eine Optimierung des Heizungssystems Energie sparen. Zu solchen Maßnahmen gehören der Einbau einer modernen, hocheffizienten Heizungspumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im Haus optimal verteilt. Eigentümer:innen erhalten dafür eine Förderung. Gefördert wird die Optimierung von Heizungen, die älter als zwei Jahre sind.

--> Wichtig zu wissen: Seit dem 1.1.2023 gibt es die Förderung für die Heizungsoptimierung bei fossilen Heizungsanlagen (Ölheizung und Gasheizung) nur noch, wenn diese nicht älter als 20 Jahre sind!

Zuschuss vom BAFA für die Optimierung der Heizung

Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der Investitionskosten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro. Ist die Optimierung der Heizung Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich = iSFP-Bonus. Maximal sind also 20 Prozent Zuschuss drin.

Für welche Maßnahmen gibt es den BAFA-Zuschuss?

  • Einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • den Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Voraussetzungen für die Förderung

Voraussetzung für die Förderung ist immer ein hydraulischer Abgleich. Wenn das aus technischen Gründen nicht möglich ist, ist ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 Pflicht. Für Heizungspumpen gelten folgende technische Mindestanforderungen:

  • Nassläufer-Umwälzpumpen: Energieeffizienzindex EEI ? 0,2 gemäß Verordnung (EU) Nr. 641/2009 in geltender Fassung#
  • Trinkwarmwasser-Zirkulationspumpen: Energieeffizienzindex EEI ? 0,2 in Anlehnung an Verordnung (EU) Nr. 641/2009 in geltender Fassung
  • Trockenläufer-Umwälzpumpen: Elektromotor der Klasse IE4 und Pumpeneffizienz MEI ? 0,6 gemäß Verordnung (EU) Nr. 547/2012

Pufferspeicher sind förderfähig, wenn sie Effizienzklasse A oder A+ gemäß Verordnung (EU) Nr. 811/2013 erreichen.

So wird der BAFA-Zuschuss für die Heizungsoptimierung beantragt

Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt werden! Für die Antragstellung wird ein detaillierter Kostenvoranschlag benötigt. Dabei sollten Eigentümer:innen darauf achten, dass das Angebot alle nötigen Posten enthält, um den Zuschuss maximal ausschöpfen zu können.

Auch bei einer Effizienzhaus-Sanierung gehört die Optimierung der Heizung zu den förderfähigen Kosten der KfW-Förderung.

Steuerbonus als Alternative zur Förderung

Wer die Förderung nicht in Anspruch nehmen möchte oder die rechtzeitige Antragstellung versäumt hat, kann die Kosten für die Heizungsoptimierung von der Steuer absetzen.

Quelle: Energie-Fachberater.de